Hinweise zu Förderanträgen:

·      Das Projekt oder die Veranstaltung muss innerhalb der Stadt Baruth/Mark mit seinen Ortsteilen angesiedelt sein.

·     Es werden nur Projekte und Veranstaltungen gemäß § 2 der Stiftungssatzung gefördert. Speisen und Getränke sind in der Regel nicht förderfähig.

·      Jedem Förderantrag ist ein aussagekräftiger Finanzierungsplan beizufügen. Aus diesem muss eindeutig ersichtlich sein welche Kosten anfallen und wie diese finanziert werden sollen.

·      Der Eigenanteil beträgt in der Regel mindestens 25 Prozent.  

·      Für das laufende Kalenderjahr sind Förderanträge bis spätestens 15.03. einzureichen. 

·      Die eingereichten Anträge werden entsprechend dem Satzungszweck, der Vollständigkeit des Antrags und der zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt. Der Posteingang ist dabei zweitrangig. 

 ·      Wurden in der Vergangenheit bereits Projekte und/oder Veranstaltungen eines Antragstellers / einer Antragstellerin gefördert und liegen dazu weder Verwendungsnachweise noch Kurzpräsentationen bei Einreichung eines neuen Förderantrags vor, so wird der neue Förderantrag zurück gestellt, bis der Verwendungsnachweis und eine Kurzpräsentation der geförderten Maßnahme vorliegen. In begründeten Fällen kann es dadurch auch zur Ablehnung eines neuen Fördermittelantrags kommen. 





Hinweise zur Abrechnung geförderter Projekte:

·      Nach Ende des Projektes oder der Veranstaltung ist der Stiftung innerhalb von 4 Wochen der Verwendungsnachweis einzureichen. 

·      Mit dem Verwendungsnachweis ist und eine bebilderte Kurzpräsentation als Microsoft PowerPoint (.pptx) einzureichen. Beispiele finden Sie auf dieser Internetseite unter geförderte Projekte & Veranstaltungen. Bitte beachten Sie bei der Veröffentlichung von Fotos auf die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Stadtstiftung haftet nicht für Verstöße gegen die DSGVO seitens der Ersteller der Präsentationen.


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